Carlos I. Solera Gran Reserva – Osborne Foundation

25,90 

37,00  / 1000 ml

Carlos I. Solera Gran Reserva

DOP Brandy de Jerez

Osborne Foundation

Andalusien, Spanien

0,7 l

40,0 %-vol.

Beschreibung

Die Verkostungsnotizen

Satte Mahagonifarbe im Glas. In der Nase Nuancen von Vanille, Karamell und Kakao. Am Gaumen gesellen sich Aromen von Lakritz, Mandeln, Rosinen und Holz hinzu. Ein konzentrierter, komplexer und weicher Weinbrand.

Ein klassischer Digestif oder mit Zigarre am Kamin. In Spanien wird er gerne zum Kaffee oder im Kaffee als „Carajillo“ getrunken. Kann aber auch mit kräftigen Fleischgerichten kombiniert werden.

 

Die Herstellung

Die Airén-Trauben werden zu 2 Destillaten verarbeitet: Holandas (60-65 %-vol.) & Destilados (84-86 %-vol.). Diese werden dann im Solera-Verfahren im Schnitt 12 Jahre, mindestens aber 10 Jahre in Fässern aus der amerikanischen Roteiche ausgebaut. Diese 500-600l-Fässern enthielten zuvor Oloroso- und Amontillado-Sherry.

 

Die Geschichte

Dieser Brandy wurde nach dem ersten spanischen König Carlos I (1500 – 1558) benannt, der 1520 zu Kaiser Karl V. gekrönt wurde.

 

Die Region

Brandy de Jerez muss im „Sherry-Dreieck“ in Andalusien im Süden Spaniens produziert werden. Das Gebiet umfasst etwa 10.500 Hektar Rebfläche, wobei die Trauben für diesen Brandy i.d.R. aus dem La Mancha oder Extremadura stammen. In Andalusien wurde erstmals von den Phöniziern ab ca. 1.100 v. Chr., später von den Römern Wein angebaut. Unter maurischer Herrschaft ab etwa 700 n. Chr. wäre der Weinbau fast ausgestorben. Nach der Rückeroberung durch den kastilischen König Alfons X. begann der Weinbau wieder zu florieren. Angebaut wird hier bei heißem und relativ trockenem Klima auf trockenen, weißen Albariza-Böden (Kalk).

 

Die Destillerie

Die Osborne Foundation aus El Puerto de Santa María wird seit der Gründung 1772 familiengeführt und gehört zu den angesehensten Unternehmen Spaniens. 1869 erhob der König die Familie sogar in den herzoglichen Stand. Der Stier von Osborne wurde 1956 vom Künstler Manuel Prieto entworfen und 1997 vom obersten Gerichtshof unter Denkmalschutz gestellt, nachdem der Abriss der Stier-Werbungen an den Straßenrändern gefordert wurde.